Wer ist von der Untersuchungspflicht betroffen?Betroffen sind Unternehmer und sonstige Inhaber einer gewerblich oder öffentlich genutzten zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlage (Großanlage) wie z.B.:
- Öffentliche Einrichtungen
- Hotels
- Gaststätten
- kommerzielle Sporteinrichtungen
- Vermieter (Vermietung von Wohnraum, auch Ferienwohnungen)
Als Großanlage zur Trinkwassererwärmung bezeichnet man nach DVGW Arbeitsblatt W551 eine Anlage mit einem Speichervolumen von über 400 Litern und / oder einem Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern zwischen dem Abgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle.
Wie ist der Ablauf einer Untersuchung?
Der Unternehmer muss ein für Trinkwasseruntersuchungen akkreditiertes Labor mit der Entnahme und Untersuchung von Proben beauftragen. Für eine systematisch orientierende Legionellenuntersuchung sind jeweils vom Vor- und Rücklauf der Erwärmungseinheit, sowie an der am weitesten vom Warmwasserbereiter entfernten Stelle eines jeden Steigstranges Proben des Warmwassers zu entnehmen und zu untersuchen.